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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 6

1861 - Eisleben : Reichardt
6 Die Lebensweise war einfach. Hauptbeschäftigung des freien Mannes Krieg und Jagd; doch zu sehr dem Spies und Trunk ergeben. Hochachtung vor dem weiblichen Geschlechte (weise Frauen). Man wohnte meist in vereinzelt liegenden Ge- höften (wie noch jetzt in Westphalen). Die älteste Verfassung der Deutschen beruhte auf der Herrschaft der Volksversammlungen. Gemeinden, Gaue. Er- wählung von Fürsten; nur theilweise Könige. Herzoge die Führer im Volkskriege. Das gesammte Volk zerfiel in 4 Stände: Adlige, Freie, Freigelassene, Knechte. Nur die beiden ersteren nahmen an den Volksversammlungen und den (mündlichen und öffentlichen) Gerichten Theil. — Nach der Völkerwanderung im- mer größere Ausbildung des Lehnswesens und Vasallenlhums. Die ersten Berührungen -er Deutschen mit -en Römern.*) v. Chr. 113 Die Cimbern und Teutonen siegen bei No re ja über die Römer. 102 C. Marius schlägt die Teutonen bei Aquä Sextia. 101 C. Marius besiegt die Cimbern auf den raudischen Feldern bei V e r c el l ä. 58 C. Julius Cäsar drängt den Ariovist, Anführer suevischer Stämme über den Rhein zurück. Cäsars zweimaliger Versuch in Deutschland einzudringen (Rheinübergang südl. von Neuwied) bleibt erfolglos. 12—9 Drusus dringt bis zur Elbe vor. 9 n. Chr. Arm in i u s besiegt die Römer unter Quintilius Varus im Teutoburger Walde. 14—16 Germaniens in Deutschland, doch ohne bleibenden Erfolg. 375 Anfang der Völkerwanderung. Die Hunnen, ein mongolisches Reitervolka) vom südl. Ural, gehen über die Wolga und drängen nach Besiegung der Ostgothen (König Ermanarichd)). die Westgothen über die Donau.o) Kaiser Va- lens weist ihnen Wohnsitze in Thracien an. *) Näheres über diesen Abschnitt findet sich in der ersten Abtheilung, von S. 59 an. a) Kurz und gedrungen, häßlich, zerschnittene Gesichter, Lebensweise roh und barbarisch. b) 104 Jahre alt, tobtet sich. c) Sie waren bereits Christen. Bischof Ulphilas und seine Bibel- übersetzung.

2. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 146

1865 - Eisleben : Reichardt
— / — 146 — Die Kaiserin Elisabeth starb im Januar. Ihr Nach- folger und Nesse Peter Iii., ein begeisterter Verehrer Friedrichs, schloß ein Bündniß mit ihm und stellte Hilfs- truppen (20,000 Mann unter Tschernitscheff.) Aber schon nach 8 Monaten wird Peter ermordet und seine Gemah- lin Katharina Ii. o) besteigt den Thron. Sie ruft das Hilfsheer zurück; Friedrich weiß es jedoch so lange zurückzuhalten, bis er Daun bei Burkersdorf (Reichen- bach) geschlagen und dadurch den größten Theil Schlesiens wieder in seine Gewalt gebracht hatte. Prinz Heinrich behauptete wachsen durch die siegreiche Schlacht bei Frei- berg. 1763 Der Hubertusburger Friede. 15. Febr. Friedrich der Große mußte Sachsen wieder herausgeben, erhielt aber den Besitz Schlesiens für i m m e r b e- stätigt.x) Durch den siebenjährigen Krieg errang Preu- pen die Stellung einer europäischen Großmacht. 1765—1790 Kaiser Joseph Ii. Bis zum Tode seiner Mutter Maria Theresia (1780) war er nur Mit reg ent. Friedrich der Große war das Vorbild dieses edlen Monarchen q), der durch das T o l e- ranzedikt allen christlichen Bekenntnissen gleiche politi- sche Rechte verlieh und die Leibeigenschaft aufhob. Doch wurden manche Neuerungen mit zu großer Hast durchge- führt und dadurch in Ungarn und den Niederlanden Auf- stände des Adels und der Geistlichkeit hervorgernsen. 1772 Die erste Theilung Polens. Auf die zerrütteten Verhältnisse Polensr) hatte Ruß- land immer größeren Einfluß gewonnen. So hatte Ka- tharina Ii. (nach Augusts 10. Tode» den schwachen Sta- nislaus Poniatowski zum Könige gemacht. Einen Aufstand des polnischen Adeis unterdrückte sie. Damit Rußland nicht zu mächtig würde und das ganze Polen erhielte, verband sich F r i e d r i ch, mit R u ß- l an d u. O est reich und zwang Polen zu einer bedeuten- den Gebietsabtretung. Preußens Antheil bestand in West Preußen (außer Danzig und Thorn) und dem o) Eine getonte Prinzessin von Anhalt. Sie war eben so ausgezeich- net durch ihren scharfen Verstand, wie durch ihre Sittenlosigkeit berüchtigt. p) Des Königs einsames Io Deum in der Schloßkapelle zu Charlot- tenburg. q) Freundschaftliche Zusammenkunft in Neiße. r) Die berüchtigten polnischen Reichstage mit dem „Liberum Veto.“

3. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 83

1865 - Eisleben : Reichardt
83 Ihre Abstammung leiteten die Germanen von dem Heroen Thuiskon und dessen Sohn Mannus ab.*) Die Lebensweise war einfach Hauptbeschäftigung des freien Mannes Krieg und Jagd. Neigung zu Trunk und Spiel. Hochachtung vor dem weib- lichen Geschlechte; weise Frauen (Jdisi). Wohnung meist vereinzelt liegende Gehöfte (wie noch jetzt in Westphalen.) Cultur gering. Volkslieder Runen. Die älteste Verfassung der Deutschen beruhte auf der Herrschaft der Volksversammlungen i Malstatt.) Mehrere Gemeinden (Hundertschaften) bilde- ten einen Gau. Gewählte -Fürsten, nur theilweise wirkliche Könige, stan- den an der Spitze. Die Führer im Volkskriege hießen Herzöge. Das ge- sammte Volk zerfiel in 4 Stände: Adelige (Adelinge), Gemeinfreie, Freigelassene und Knechte. Nur die beiden ersteren nahmen an den Volksversammlungen und den (mündlichen und öffentlichen) Gerichten Theil. Bei unklarem Rechte wurden häufig Gottesurtheile (Ordalei in Anwen- dung gebracht.**) Morde statt der früheren Blutrache durch „Wergeld" ge- sühnt. — Nach der Völkerwanderung immer größere Ausbildung des Lehns- wesens und Vasallenthums lfeudalwesen, von feudum, Lehnseid.) r Die ersten Deri'chrnngen der Denischen mit den Römern. ***) v. Chr. 113 Die Cimbern und Teil tonen siegen bei No re ja über die Römer. 102 C. Marius schlägt die Teutonen und Ambronen bei Aquä S e x t i ä. 101 C. Marius besiegt die Cimbern auf den raudischen Feldern bei V e r c e t l ä. 58 C. Julius Cäsar, der Eroberer Galliens, drängt den Ariovist, Anführer fuevifcher Stämme, über bcu Rhein zurück. Cäfars zwei- maliger Versuch in Deutschland einzudringen ' Rheinübergang süd- lich von Neuwied) bleibt erfolglos. 12—9 Drusns, dringt bis zur Elbe vor, stirbt auf dein Rückzuge. 9—7 Tib er ius unterwirft das Land zwischen Rhein und Weser. 9 n. Chr. Ar min ins besiegt die Römer unter Q-uintilius Var.us im Teutoburger Walde. 14—16 Germanicns in Deutschland, doch ohne bleibenden Erfolg. *) So berichtet der römische Historiker Tacitus (um 90 n Chr.)'in seinem für uns lvichtigen Buche über das alte Deutschland: De situ, populis et moribus Germaniae. / **) Feuerprobe, Wasserprobe, Bahrrecht. Später der geweihte Bissen, das Gericht des heiligen, Abendinahles und das Kreuzgericht. Auch der Er- folg des öffentlichen Zweikampfes galt als Gottesurtheil. ***) Näheres darüber in der alten Geschichte 6*

4. Geschichts-Cursus für die mittleren Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 149

1865 - Eisleben : Reichardt
149 Mi.) schwer auf dem Lande. Trotzdem waren Adel und Geistliche steuerfrei. 1789 Ludwig beruft die Reichsstände, die sich bald 'als Nationalversammlung für unabhängig er- klären. Die seit 1014 nicht mehr versammelten Reichsstände (l68 états généraux), Adel, Geistlichkeit und dritter Stand, werden auf den Rath des Finanzminister Neck er zur Regelung der Finanzen nach Versailles be- rufen. Nachdem in Folge von Uneinigkeit der Adel und ein Theil der Geistlichkeit ausgeschieden, erklärt sich der tiers état für eine constituirende (d. h. die Staatsverfas- sung berathende) Nationalversammlung. Das be- deutendste Mitglied derselben war der beredte Graf Mirabeau. ' 1789 Erstürmung der Bastille 14. Juü Die Bastille war ein großes Staatsgefängniß. Ihre Er- stürmung und Schleifung durch das Volk ist als der An- fang der französischen Revolution zu betrachten. In der Nacht des 4. August hebt die National- versammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit auf. Viele Adlige wandern aus (Emigranten, besonders in Koblenz). Nur ein Drittel der Geistlichkeit beschwört die Verfassung, da der Papst es verbot. Kirchengüter tut Werthe von 3000 Millionen cingezogen. Preßfreiheit. Gleichheit der Stände. Es bil- den sich politische Klubs, unter denen bte Girondisten und die J acobiner die bedeutendsten waren: Der König wird vom Pöbel gezwuitgen o) seinen Wohnsitz in Paris zu nehmen, wohin auch die National- versammlung übersiedelt. Ludwig versuchte 1791 zu flie- hen, wird aber zu Varennes eingeholt und ntuß die neue Verfassung beschwören. 1791—92 Die gesetzgebende Nationalversammlung. Oestreich und Preußen verbinden sich zum Schutze des Kö- nigs. Ludwig muß den Krieg erklären. Erbfolgloser Feld- zug der Preußen nach der Champagne, à) Der General Dum ou riez erobert Belgien durch die Schlacht bei Je ma pp es. Custine gewinnt Mainz. In Italien Savoyen und Nizza erobert. c) 8000 pariser Weiber nach Bersawes. Hauptanstifter war der elende Herzog von Orleans. (Philippe Egalité, später hinaerichtet.) d) Kanonade von Valmy.

5. Geschichts-Kursus für die oberen und mittleren Klassen höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht - S. 20

1890 - Leipzig : Reichardt
- 20 An des Knigs Stelle trat ein den Eupatriden verant-wortlicher lebenslnglicher Archont. Erster Archont war Medon, Sohn des Codrus^). 1000900 (?) Grndung der 12 olischen, der 12 ionischen und der 6 dorischen Städte an Klein-asiens Westkste. 820 (1) Gesetzgebung des Lycurgus in Sparta. Lycurgus war der Bruder des Knigs Polydectes und bernahm auf kurze Zeit die vormundschaftliche Regie-rung fr dessen Sohn Charilns. Dann unternahm er groe Reisen, namentlich nach Kreta, Kleinasien und gypten. Zurckgekehrt gab er seinen Mitbrgern Ge-setze. Auch wird ihm und seinem Freunde, dem Eleer Jphitus, die Einrichtung (oder nur Erneuerung) der olympischen Spiele zugeschrieben. Er starb in freiwilliger Verbannung, wahrscheinlich in Kreta. Obgleich die spartanischen Gesetze zum groen Teil altdorischen Ursprungs sind, so werden sie doch alle auf den Namen des Lykurg zurckgefhrt: Die eigentlichen Spartiaten (der dorische Adel) waren in 3 Tribus (cpvlal) geteilt: Hylleer, Dymnen, Pamphyler. Im Landgebiete wohnten die Periken, die unterworfenen, doch persnlich freien Lacedmonier, deren Städte durch spartanische Harmosten (Aufseher) re-giert wurden. Die Heloten2) waren Staatssklaven und muten den Acker bebauen. An der Spitze des Staats standen zwei Knige3), deren Macht durch den Rat der Alten, die Gersta4) und die Volksversammlung (die Halta) sehr beschrnkt war. Auerdem hatten spter der die Staatsverfassung 5 jhrlich vom Volke gewhlte Eph oren (Aufseher) zu wachen, die sogar K-nige absetzen konnten. Die Lndereien wurden zuletzt fr die Spartiaten in 9000 Lose eingeteilt; das Eigentum an denselben verblieb dem Staate, die Spartiaten bezogen nur den Ertrag der von den Heloten bebauten Landlose. Zur Unterdrckung jedes Aufwandes waren 1) Von 752 an wurden die Archonten nur auf 10 Jahre gewhlt, und zwar seit 713 nicht mehr ausschlielich aus dem Hause des Kodrus; von 682 an 9 einjhrige Archonten, und diese Einrichtung wurde die bleibende. 2) Der Name wird abgeleitet von der Stadt Helos. die bei der Er-oberuug den hartnckigsten Widerstand leistete, oder von kxv (gefangen nehmen), es waren also die mit den Waffen unterworfenen Landesem-wohner. .. t t 3) Ans den Familien der Enrypontlden und Agmden. 4) Bestehend aus 28 Greisen (Geronten) und den beiden Knigen.

6. Geschichts-Kursus für die oberen und mittleren Klassen höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht - S. 78

1890 - Leipzig : Reichardt
78 Glaube an Riesen, Zwerge und Elfen (Elben). Weltuntergang durch Feuer, darnach ein neuer Himmel und eine neue Erde1). Ihre Abstammung leiteten die Germanen von dem erdgeborenen Heroen Thniskon und dessen Sohn Mannns ab2). Die Lebensweise war einfach. Hauptbeschftigung des freien Mannes Krieg und Jagd. Neigung zu Trunk und Spiel. Hochachtung vor dem weiblichen Geschlechte; weise Frauen. Wohnung meist vereinzelt liegende Gehfte (wie noch jetzt in Westfalen). Kultur gering. Volkslieder. Runen. Die lteste Verfassung der Deutschen beruhte auf der Herrschaft der Volksversammlungen (Malstatt). Mehrere Gemeinden (Hundertschaften) bildeten einen Gau. Gewhlte Fürsten, nur teilweise wirkliche Könige standen an der Spitze. Die Fhrer im Volkskriege hieen Herzge. Das gesamte Volk zerfiel in vier Stnde: Adelige, Gemeinfreie, Frei-gelassene und Knechte. Nur die beiden elfteren nahmen an den Volksversammlungen und den (mndlichen und ffentlichen) Gerichten teil. Bei unklarem Rechte wurden hufig Gottesurteile (Ordale) in Anwen-dung gebracht3). Morde konnten statt durch die Blutrache durch Wergeld" geshnt werden. Seit der Vlkerwanderung erscheint bei fast allen Stanv men das Knigtum und in Verbindung damit immer grere Ausbildung des Lehnswesens und Vasallentums (Feudalwesen, von feudum = Lehen, d. i. ein dem Lehnsmann auf Lebenszeit gegen Leistung der Lehnsdienste verliehener Landbesitz). Die ersten Berhrungen der Deutschen mit den Hrnern4). t>. Chr, t i , 113 Die (Sinthern und Teutonen siegen bei Noreza der die Rmer. 102 C. Marius schlgt die Teutonen und Ambronen bei Aqu Sexti. 101 C. Marius besiegt die Cimbern aus den raubischen Feldern bei Vercell. 58 C. Julius Csar, der Eroberer Galliens, brngt den Ario-vist, Anfhrer suevischer Stmme, der den Rhein zurck. 55 u. 53 Csars zweimaliger Versuch in Deutschland) einzubringen (Rheinbergang (blich von Nenwieb) bleibt erfolglos. 129 Drusns bringt bis zur Elbe vor, stirbtauf dem Rckzge. 97 Tiberius unterwirft das Laub zwischen Rhein und Elbe. 9 n. Chr. Arminius besiegt die Rmer unter Qnintilius Varus im Teutoburger Waide. !) Das meiste, was der die Religion der alten Germanen bekannt ist, stammt aus der berlieferung der nordgermanischen (skandinavischen) Völker. Aufgezeichnet ist es in der im 12. Jahrhundert auf Island entstandenen Edda. 2) So berichtet der rmische Historiker Tacitus (90 n. Chr.) in seinem fr uns wichtigen Buche der das alte Deutschland: De situ, populis et moribus Germaniae. 3) Feuerprobe, Wasserprobe, Bahrrecht. Auch der Erfolg des ffent-lichen Zweikampfes galt als Gottesurteil. 4) Nheres darber in der alten Gefchichte.

7. Geschichts-Kursus für die oberen und mittleren Klassen höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht - S. 22

1890 - Leipzig : Reichardt
22 menes mit der Besatzung erhielt freien Abzug. Viele Messenier gingen nach Rhegium und eroberten von hier aus das gegenberliegende Zancle, nun Messana ge-nannt. Die zurckgebliebenen Messenier wurden Heloten. 620 Ausz eichnung der strengen Strafgesetze der Athener durch Drakon. 594 Gesetzgebung des Sown. Der weise Solon, auf dessen Veranlassung Salamis den Megarensern entrissen worden war, machte durch seine Gesetze der Anarchie ein (Sude1). Er teilte das Volk in 4 Vermgensklassen ^). Aus den 3 ersten wurde der Rat der Vierhundert {ovlr) zusammengesetzt, aus der ersten die 9 Archonten gewhlt. An der Volks-Versammlung (exxlrjoia) durste jeder Brger vom 20. Jahre an teilnehmen. Gerichtshof (bei Verbrechen gegen das Leben und die Götter) und Aufsichtsbehrde war der Areopagus. Im Interesse der vielen Schuldner lieh Solon eine Verringerung des Geldwertes (oeloax&eia) eintreten (100 neue Drachmen = 73 alten). Die Er-ziehung, milder als in Sparta, blieb im wesentlichen den Eltern berlassen; sehr eifrig wurde fr die krperliche Aus-bildung in den ffentlichen Ringschulen (Gymnasien) und in den Privatanstalten unter Oberaussicht des Staates gesorgt. Auch geistige Bildung mit Vorliebe betrieben. Solon machte groe Reisen und starb in Athen (559). 560 Plsistratus wird Tyrann (bemchtigt sich der Alleinherrschaft). Er stand an der Spitze der armen Diakrier und wute sich durch List (Selbstverwundung) vom Volke eine Leib-wache auszuwirken, mit deren Hilfe er die Akropolis ein-nahm und die Herrschaft an sich ri. Sein Hauptfeind war Megkles, das Parteihaupt der Parler, und Lycurgus, das Haupt der reichen Pedier. Zweimal vertrieben und zurckgekehrt, behauptete er sich zuletzt bis zu seinem Tode (527). Seine Regierung war segensreich^). 1) Nicht lange zuvor hatte Kylon sich zum Tyrannen (Alleinherrscher) machen wollen und deshalb die Akropolis besetzt; aber sein Versuch schei-terte; seine Anhnger zum Teil au den Altren der Götter von den Alkmoniden gettet. Kylonische Blutschuld. 2) l. Die Pentakosiomedimnen, welche mindestens 500 Scheffel Ertrag von ihrem Landbesitz hatten; 2. die Hippeis, welche mindestens 300 Scheffel, 3. die Zeugitai, welche mindestens 150 Scheffel, 4. die Thetes, welche weniger als 150 Scheffel oder gar keinen Ertrag aus Landbesitz hatten. 8) Eine Drachme betrug 79 Pfennige. 4) Er sorgt auch fr Kunst und Wissenschaft. Zieht Dichter an seinen Hof. Erbaut prchtige Tempel.

8. Geschichts-Kursus für die oberen und mittleren Klassen höherer Lehranstalten und zum Selbstunterricht - S. 144

1890 - Leipzig : Reichardt
144 Die seit 1614 nicht mehr versammelten Reichsstnde (les tats generaux), Adel, Geistlichkeit und dritter Stand (tiers etat), werden auf den Rat des Finanzministers Necker zur Regelung der Finanzen nach Versailles be-rufen. Nachdem infolge von Uneinigkeit der Adel und ein Teil der Geistlichkeit ausgeschieden, erklrt sich der tiers etat fr eine konstituierende (d. h. die Staatsver-sassung beratende) Nationalversammlung. Das bedeutendste Mitglied derselben war der beredte Graf Mirabeau. General Lasayette bildete eine Natio-nalgarde. 1789 Erstrmung der Bastille. 14. Juli. Die Bastille war ein groes Staatsgefngnis. Ihre Er-strmung und Schleifung durch das Bolk ist als der Anfang der franzsischen Revolution zu betrachten. In der Nacht des 4. August Erklrung der Menschen-rechte durch die Nationalversammlung. Alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit auf-gehoben. Viele Adlige wandern aus (Emigranten, be-sonders in Koblenz). Nur ein Drittel der Geistlichkeit beschwrt die Verfassung, da der Papst es verbot. Kirchen-guter im Werte von 3000 Millionen eingezogen. Prefreiheit. Gleichheit der Stnde. Es bilden sich politische Klubs, unter denen die Giro n di sten (gemigte Republikaner) und die wilden Jakobiner die bedeutendsten waren. Der König wird vom Pbel gezwungen1), seinen Wohnsitz in Paris zu nehmen, wohin auch die Nationalver-sammlung bersiedelt. Ludwig versucht 1791 zu fliehen, wird aber zu Varennes eingeholt und mu die neue Verfassung beschwren. 179192 Die gesetzgebende Nationalversammlung. Osterreich und Preußen verbinden sich zum Schutze des Knigs. Ludwig mu den Krieg erklären. 1792 erfolgloser Feldzug der Preußen nach der Champagne 2). Der General Dumouriez erobert Belgien durch die Schlacht bei Jemappes. Custine gewinnt Mainz. In Italien Savoyen und Nizza erobert. 1792 Absetzung Ludwigs Xvi. Frankreich wird Republik. Am 10. August wurde der König von der gesetzgebenden !) 8000 Pariser Weiber nach Versailles. Hauptanstifter war der elende Herzog von Orleans (Philippe Egalit6), spter hingerichtet. 2) Manifest des Herzogs Ferdinand von Braunschweig. Kanonade von Valmy.

9. Bd. 3 - S. 254

1838 - Eisleben : Reichardt
254 Amerika. der Sklavin ist wieder Sklave, wenn auch sein Vater ein Weißer ist. Gewöhnlich erhalt es aber doch in diesem Falle mehr Bildung und ein gemächlicheres Leben, indem dergleichen Kinder, wenn sie erwachsen sind, als Hausdiener, Schreiber, Buchhalter oder Aufseher gebraucht werden. Überhaupt giebt es viele Freie unter den Farbigen; ja in Hayti sind sie im Besitze der Regierung und aller Civil- und Miltär- ämter und bilden gleichsam den Adel des Volks. In den Brittischen Kolonien sind zwar seit 1834 alle Farbige so wie die Neger frei, doch in den Augen der Englischen Kreolen bloß wegen ihrer Abstam- mung Gegenstände der Verachtung. Weder Reichthum noch Ansehen, weder Bildung noch Verdienste und persönliche Liebenswürdigkeit sind im Stande, dieses tief eingewurzelte Vorurtheil zu besiegen und die strenge Absonderung der Weißen von den Farbigen aufzuheben. Hin- gegen in den Französischen Kolonien ist der Zustand der freien Farbi- gen dem der Weißen fast gleich, und viele unter ihnen besitzen Land- güter und sind von ihren weißen Landesleuten geachtet. Manche Farbige, die irgend eine nützliche Handthierung erlernt haben und flei- ßig sind, erwerben sich ein beträchtliches Vermögen. Sie halten Werkstätten und Buden, als Tischler, Bötticher, Zimmerleute, Schmiede, Schneider, Goldschmiede, Juwelirer rc.; sie haben eine Menge öffent- licher Wirthshäuser inne, so wie sie vielerlei Handel, vorzüglich Klein- handel und mit Eßwaaren treiben und überhaupt den thätigsten, ge- werbfleißigsten Theil der Einwohner bilden. Die Neger übersteigen an Zahl alle andern Bewohner West- indiens bei Weitem, am größten ist die Ungleichheit der Negerbevölke- rung gegen die Weißen in dem Brittischen Westindien, wo die Neger gegen die Weißen fast wie 10 zu 1 sich verhalten. Doch sind sie hier seit 1834 für frei erklärt, und in Hayti befinden sie sich seit diese Insel sich frei von der Europäischen Herrschaft gemacht hat, in dem Zustande der Freiheit. Allein auf allen übrigen Westindischen giebt es zwar auch Freinegec oder Freigelassene, die ursprünglich der Zufrie- denheit der Herren mit ihren Diensten oder der eigenen Loskausung mit ihrem Vermögen ihre Freilassung verdanken und Kaufleute, Hand- werker rc. sind, aber die bei Weitem größte Zahl der Neger daselbst befindet sich noch im Zustande der Sklaverei, und es giebt Plantagen- Besitzer, die mehrere hundert solcher Negersslaven haben. Ihrer Be- schäftigung nach werden sie in Feld- und Hausneger eingetheilt. Der Zustand der erstem ist der schlimmste, indem sie die Feldarbeit zu verrichten haben und hierdurch dem Europäer seinen reichen Gewinn aus diesen Inseln erwerben müssen. Auf Zuckerplantagen z. B. ist das vorzüglichste Geschäft derselben, das zum Zuckerbau bestimmte Land zu bearbeiten und zu bepflanzen, das reise Rohr abzuschneiden, die Zuckermühlen zu besorgen und in den Zucker- und Rumsabriken zu helfen. Mit Sonnen-Aufgang werden sie durch den Vchall eines Horns oder- einer Glocke zur Arbeit gerufen und in besondern Haufen

10. Bd. 3 - S. 558

1838 - Eisleben : Reichardt
558 Australien. vom ersten Range, welche nicht eine einzige Linie am Leibe haben. Eben so wenig bezeichnen die einzelnen Muster und Zeichnungen den Rang und Stand der Person. Alles hangt von dem Geschmack des Künstlers ab oder von der Weisung, die er darüber empfangt. Das Verfahren bei dem Tatowiren in Neuseeland ist übrigens anders als auf den meisten andern Inseln der Südsee. Es werden nämlich hier sehr tiefe Einschnitte in die Haut gemacht, welche tiefe Furchen und starke Schwielen hinterlassen. Die Missionare haben auf allen ihren Stationen das Tatowiren untersagt. Wer sich bei ihnen niederlassen will, darf diese Sitte nicht länger beobachten, so daß wohl mit der weitern Verbreitung des Christenthums dieser Gebrauch allmahlig ganz aufhören dürste. Das Klima erlaubt auf Neuseeland dem Menschen schon nicht mehr nackt zu gehen. Ihre Kleidung besteht aus einer Matte, aus Neuseeländischem Flachs gewebt, die um die Mitte des Leibes geschla- gen und durch einen Gürtel befestigt wird, und bis zum Knie herab- hängt — und aus einem Mantel, gleichfalls aus einer Matte be- stehend, der vorn auf der Brust zugebunden und bei den Häuptlingen mit allerlei buntem Pelzwerk gefüttert ist. Man sieht zuweilen Man- tel, die so schön und kunstreich verbrämt sind, daß kein Europäisches Land sie in größerer Vollkommenheit hervorbringen kann. Einige sind weich, wie Sammet glänzend und geschmackvoll mit Figuren geziert, zum Theil roth gefärbt. Die Ohren sind durchbohrt und mit aller- hand Verzierungen behängt. Vorzüglich tragt man Gehänge von Nephrith, die .nicht übel geschnitzt sind und menschliche Figuren vor- stellen. Ihre Piroguen oder Fahrzeuge sind ebenfalls mit großer Geschick- lichkeit gemacht; sie theilen sich in Kriegsfahrzeuge und gewöhnliche Boote. Erstere sind wohl 60 F. lang und 6 F. breit, und können gegen 60 Personen fassen. Ihr Hintertheil läuft hoch hinauf, ist sehr künstlich ausgeschnitzt und mit Flechtwerk behängen; gewöhnlich stellt die Schnitzarbeit einen großen Thierkopf mit gräßlichem Rachen und lang herausgesteckter Zunge vor. Die kleinern Fahrzeuge dienen vorzüglich zum Transport, zum Handel und zum Fischfänge. Es giebt unter den Neuseeländern nur zwei Klassen des Volks, freie und Sklaven. Jeder freie ist dem andern gleich und in seiner Familie unabhängig und hat über alle Mitglieder derselben unum- schränkte Gewalt. Die Jugend wächst in völlig ungebundener Frei- heit auf, bis die Mädchen mannbar und die Knaben stark genug ge- worden sind, in den Krieg zu gehen. Die Neuseeländer sind in vie- le kleine Gemeinden oder Stämme getheilt, die unter Häuptlingen ste- hen, deren Autorität aber nur im Kriege anerkannt wird, und die in ihren Dörfern keine besondere Autorität haben. Jeder andere Freie des Stammes dünkt sich in keinem andern Stücke geringer als der Häuptling, zu welcher Würde in der Regel der gewählt wird, der
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